Vorläufig keine Erbschaftsteuer für Immobilienerben
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 09. Januar 2014 08:59
Haus & Grund rät, genau zu kalkulieren
Zahlreiche Immobilienerben müssen vorerst auf Antrag keine Erbschaftsteuer mehr zahlen. Dies betrifft diejenigen Erben, die eine geerbte Immobilie verkaufen oder eigenes Vermögen einsetzen müssten, um die Steuerschuld zu begleichen. Gleiches gilt im Falle einer Immobilienschenkung. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit Bezug auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs.