Bei Wohnungskauf keine Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage

Haus & Grund: Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufführen
 
Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. „Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen“, rät Haus & Grund-Steuerexperte Stefan Walter. Dies gilt grundsätzlich auch für mitveräußerte Einrichtungsgegenstände und Wohnungsinventar wie Möbel, normale Einbauküchen oder sogar den vollen Heizölvorrat.

Die Grunderwerbsteuer steigt in den meisten Ländern seit Jahren. Zum 1. Januar 2014 erhöhen beispielsweise wieder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Steuersätze auf dann 6, 5 und 6,5 Prozent. Walter rechnet vor, dass beispielsweise im kommenden Jahr in Schleswig-Holstein das irrtümliche Hereinrechnen einer Rücklage von 20.000 Euro in den Wohnungskaufpreis die Belastung mit Grunderwerbsteuer um 1.300 Euro erhöhe.