BGH: Mieter muss Wohnung in neutralem Anstrich zurückgeben
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 06. November 2013 12:23
Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel spielt hier keine Rolle
Mieter sind verpflichtet, eine Wohnung in neutral gestrichenem Zustand zurückzugeben, wenn sie diese bei Mietbeginn auch so übernommen hatten. Dies gilt auch dann, wenn Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurden. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.