Größeres Baugrundstück als behinderungsbedingter Mehraufwand
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- Veröffentlicht: Mittwoch, 28. August 2013 12:04
Finanzgericht ordnet Mehrkosten den außergewöhnlichen Belastungen zu
Mehrkosten für den behindertengerechten Neubau eines selbstgenutzten Hauses sind steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Zu diesen Mehrkosten zählen auch die Aufwendungen für den Kauf eines größeren Grundstücks, um einen ebenerdigen, barrierearmen Neubau zu errichten.