Rasenmähen ist werktags, also auch samstags, zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt. Darauf macht der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen hingegen nur werktags zwischen 9 und 13 sowie zwischen 15 und 17 Uhr benutzt werden.
Haus & Grund fordert Stärkung von Polizei und Justiz
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im vergangenen Jahr um 9,5 Prozent gesunken. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf höhere Investitionen in Sicherungsmaßnahmen durch die Hauseigentümer zurückzuführen.
Kauf des Grundstücks und Bauvertrag zeitlich trennen
Wenn Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand kommen, empfiehlt sich in steuerlicher Hinsicht eine deutliche zeitliche Trennung von Grundstückserwerb und Hausbau. Dann ist nur der Kaufpreis des Grundstücks Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer.
Im Frühjahr fällt im Garten haufenweise Baum- und Strauchschnitt an. Eigentümer sollten jedoch nicht auf die Idee kommen, ein eigenes Osterfeuer im heimischen Garten zu entzünden, rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Das ist in der Regel innerhalb geschlossener Ortschaften verboten.