Private Haushalte nutzen immer mehr erneuerbare Energien
Hauseigentümer müssen auch zukünftig selbst entscheiden können, wie sie ihren Energiebedarf decken möchten. Das fordert der Verband Haus & Grund Deutschland in Berlin. Die Energiewende durch einen Zwang zum Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigen zu wollen, sei unnötig.
Der Umweltausschuss des Bundesrates hat in der vergangenen Woche vorgeschlagen, dass Öl- und Gasheizungen grundsätzlich nach 30 Jahren gegen neue Heizungen ausgetauscht werden müssen. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland bezeichnet diese Pläne als sozial ungerecht und forderte die Länderregierungen auf, diesen Vorschlag abzulehnen.
Vermieter müssen Rechnungen und Verträge aufbewahren
Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Halte der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibe er auf Nachforderungen sitzen.
Veröffentlicht: Donnerstag, 26. September 2013 14:26
Zeitpunkt der tatsächlichen Mieterhöhung entscheidet über Ausübung des Sonderkündigungsrechts
Eine Mieterhöhung, die erst mehr als drei Monate nach ihrer Ankündigung wirksam werden soll, ist zulässig. Der Mieter hat in diesen Fällen die Möglichkeit, sein Sonderkündigungsrecht bis zum tatsächlichen Eintritt der Mieterhöhung auszuüben. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 280/12) weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.