Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen
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- Veröffentlicht: Donnerstag, 23. Januar 2014 10:05
Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da das Finanzamt bei seiner Auffassung blieb und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Auch wenn zwischenzeitlich das Bundesfinanzministerium auf die Entscheidung reagiert hat und festlegt, dass Dienstleistungen, die sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Gelände erbracht werden, aufgeteilt werden müssen, sollten Hauseigentümer die Gesamtkosten für den Winterdienst in der Steuererklärung geltend machen. Sofern die Finanzämter die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung dann aufteilen und nur teilweise anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat.